Kostenzuschuss, Vollkostenübernahme

Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse ist bei Einzeltherapie möglich. Über die Bedingungen und die nötigen Schritte informiere ich Sie gerne und unterstütze Sie auch bei Antragstellung und Abwicklung. Die Höhe des Zuschusses liegt beispielsweise

  • bei der ÖGK bei € 33,70 pro Einheit,
  • bei der BVA bei € 46,60 pro Einheit, 
  • bei der SVS bei € 45 pro Einheit und
  • bei der KFA bei € 37 pro Einheit.

Weitere Zuschüsse können Sie gegebenenfalls von Ihrer Zusatzversicherung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für Psychotherapie auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

 

Sofern ein freier Platz verfügbar ist, besteht die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung mit Vollkostenübernahme durch Ihren Sozialversicherungsträger zu beantragen. Ich berate Sie gerne.

Druckversion | Sitemap
© MMag. Angèle Eickhoff